Kinder- und Jugendpsychiatrie – Psychotherapie Aachen

Christiane Schmachtenberg

Aktueller Hinweis

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls stehe ich derzeit weder für Termine zur Verfügung, noch kann ich Telefonanrufe oder E-Mails beantworten. Voraussichtlich im März 2025 bin ich wieder im Einsatz.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzlich willkommen!

Auf dieser Website möchte ich mich Ihnen als Kinder- und Jugendpsychiaterin und -psychotherapeutin vorstellen.

Meine Erfahrungen, mein Angebot und einige Hintergrundinformationen für interessierte Familien stehen hier bereit. Für alles weitere freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

An wen richtet sich mein Angebot?

Wenn Sie, liebe Eltern, sich schon längere Zeit Sorgen um Ihr Kind machen und nicht mehr weiter wissen, kann es ratsam sein, professionelle Hilfe zu suchen. Gleichermaßen kann es auch sein, dass Jugendliche sich so unter Druck und in Not fühlen, dass sie sich selbst eine Unterstützung außerhalb ihrer Familie wünschen.

Das Spektrum entsprechender Indikationen ist groß, zum Beispiel:

  • emotionale Störungen wie Ängste, ausgeprägte Traurigkeit, Zwänge
  • Verhalten­sauffälligkeiten wie verstärkter Rückzug, problematisches Sozial­verhalten, aggressives Verhalten
  • vermehrte Unruhe, Konzentrations­probleme
  • Schul­schwierigkeiten
  • psychosomatische Beschwerden wie Kopf- und Bauchschmerzen
  • Probleme der familiären Interaktion, und vieles mehr
Voraussetzung für eine Termin­vereinbarung ist das Einverständnis beider sorgeberechtigter Eltern oder ggf. des Vormunds/der Vormünderin.

Die Altersspanne der behandelten Kinder/ Jugendlichen/ Heranwachsenden: von 0 bis zum 18., ggf. 21. Lebensjahr.

Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.

Meine Leistungen im Bereich der kinder- und jugend­psychiatrischen sowie -psycho­therapeutischen Betreuung und Begleitung

  • Kinder- und jugend­psychiatrische Diagnostik und Befund­erhebung (gerne greife ich dabei auf die Ergebnisse bereits durchgeführter sozial­psychiatrischer, test­psychologischer u.a. Untersuchungen zurück)
  • Psycho­therapeutische Einzel­behandlung
  • Familien­therapeutische Sitzungen
  • Elternberatung bzw. Beratung von Pflege­eltern und anderen wichtigen Bezugs­personen des Kindes
  • Beratung pädagogischer Fach­kräfte auch im Rahmen der Jugend­hilfe
  • Medikamentöse Behandlung bei unzureichenden Effekten rein psycho­therapeutischer Behandlungs­methoden

    Berufliche Stationen/Qualifikationen

    • 1979: Abschluss zur Diplom-Psychologin
    • 1996: Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
    • 1996: Zusatztitel “Psychotherapie” mit Ausbildungen in tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie und systemischer/ familientherapeutischer Therapie und Beratung
    • 1991-1999: Kliniktätigkeit in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Rheinischen Landeskliniken in Viersen
    • 1999: Erwerb der Kassenzulassung und Niederlassung als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie in eigener Praxis in Düren
    • 1999-2021: Sozialpsychiatrisch ausgerichtete Praxistätigkeit im Rahmen einer größeren Praxisgemeinschaft, über 13 Jahre lang gemeinsam mit meinem Kollegen Dr. S. Ulrich
    • 2021: Rückgabe der Kassenzulassung; seitdem teilzeitliche Mitarbeit in der Praxis meiner Nachfolgerin (Praxis “Löwenherz”) als angestellte Fachärztin

    Ablauf und häufig gestellte Fragen

    Wie nehme ich Kontakt auf?

    Die Anmeldung zu einem Erstgespräch erfolgt telefonisch über die Tel. Nr. 0178-1324258 (nur montags 14-15 Uhr und donnerstags 17-18 Uhr) oder per E-Mail : cs@kjp-aachen-schmachtenberg.de

    Sie können sich prinzipiell mit Ihren Anliegen gerne schriftlich an mich wenden. Ich bemühe mich, Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten.

    Was passiert im Erstgespräch?

    Im Erstgespräch geht es um eine ausführliche Darstellung der Problematik Ihres Kindes, sowohl aus Ihrer Sicht wie aus der Sicht Ihrer Tochter/Ihres Sohnes selbst. Wichtige Informationen zur Vorgeschichte werden besprochen. Sie erläutern Ihre Erwartungen bzgl. einer nach Ihrer Einschätzung angemessenen Hilfe und einer eventuellen psychotherapeutischen Behandlung. In diesem Termin werden wir dann das weitere Vorgehen besprechen.

    Wie erfolgt die Diagnostik?

    Die Diagnostik umfasst in der Regel mehrere Termine mit Ihrem Kind. Je nachdem, was bereits an Vorbefunden vorliegt, kann die Anzahl der Termine unterschiedlich groß ausfallen. Die Diagnostik dient dazu, die dargestellte Problematik  im Zusammenhang der Gesamtsituation Ihres Kindes zu verstehen und dabei möglichst keinen wichtigen Aspekt außer acht zu lassen.

    Was beinhaltet die Befundbesprechung?

    Die Befundbesprechung beinhaltet die genaue Darstellung meiner diagnostischen Ergebnisse und Eindrücke, die nach Möglichkeit mit beiden Eltern und, je nach Alter und Problematik, auch gemeinsam mit Ihrem Kind besprochen werden. Hiervon ausgehend überlegen wir gemeinsam, ob sich eine kinderpsychiatrische Behandlung anschließen soll.

    Wie erfolgt die Abrechnung?

    Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Auf dieser Grundlage stelle ich Ihnen meine Leistungen privat in Rechnung. Eine Erstattung erhalten Sie über Ihre private Krankenversicherung. Auch als Selbstzahler können Sie selbstverständlich meine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist leider ausgeschlossen.

    Wie verhält es sich mit der Schweigepflicht?

    Alle Informationen und Gesprächsinhalte des Behandlungsablaufes unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Austausch mit anderen Personen sowie jegliche Weitergabe von Informationen an andere darf nur mit Ihrem Einverständnis geschehen und wird in jedem einzelnen Fall vorher mit Ihnen als sorgeberechtigten Eltern abgesprochen.

    Im Rahmen der psychotherapeutischen Einzelbehandlung wird mit Ihrem Kind und Ihnen gemeinsam abzusprechen sein, welche Themen alleiniger Gegenstand der therapeutischen Einzelarbeit bleiben sollen und welche sinnvollerweise auch mit den Eltern/der Familie offen besprochen werden sollten. Abweichend von dieser Regelung würde ich mich in einer Situation einer von mir wahrgenommenen Gefährdung Ihres Kindes (etwa bei Hinweisen auf eine mögliche Suizidalität) nicht von meiner Schweigepflicht hindern lassen, Sie im Hinblick auf Ihre elterliche Verantwortung über diese Situation zu informieren. Dies würde ich natürlich Ihrem Kind gegenüber auch offen machen.

    Wie sollte ich einen Termin vorher absagen?

    Etwaige Terminabsagen sollten unbedingt bis spätestens Donnerstag für den Montag der nächsten Woche erfolgen. Kurzfristig auftretende Erkrankungen Ihres Kindes stellen natürlich eine Ausnahme dar; auch in diesem Fall bitte ich jedoch um eine umgehende Absage.

    Ohne vorherige Absage nicht wahrgenommene Termine stelle ich privat in Rechnung. Diese können nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.